Du denkst darüber nach, 2026 nach Griechenland zu ziehen, um dort zu arbeiten?
Gute Entscheidung! Sonne, entspanntes Leben, mediterranes Essen – und eine wachsende Nachfrage nach mehrsprachigen Fachkräften.
Aber bevor du deinen Vertrag unterschreibst und den Flug buchst, solltest du wissen, worauf du dich einlässt:
Was sind deine Rechte als Arbeitnehmer in Griechenland?
Wie viele Urlaubstage bekommst du?
Was gilt bei Krankheit oder Schichtarbeit?
Wir fassen es für dich zusammen – ohne Paragraphen-Dschungel, ganz einfach und verständlich.
Als internationaler Bewerber bekommst du in der Regel:
Einen befristeten Arbeitsvertrag (σύμβαση ορισμένου χρόνου)
Oder einen unbefristeten Arbeitsvertrag (σύμβαση αορίστου χρόνου)
Dein Vertrag sollte schriftlich sein und Folgendes beinhalten:
Deine Stellenbezeichnung und Aufgaben
Dein Bruttogehalt pro Monat
Deine Arbeitszeit, Schichtmodell und Startdatum
Die Probezeit (meist 1–3 Monate)
🟡 Wichtig: Dein Arbeitgeber muss dich offiziell im ERGANI-System (staatliches Beschäftigungsportal) registrieren. Nur so bist du sozialversichert.
Seit 2025 liegt der gesetzliche Mindestlohn bei 830 €/Monat brutto – und soll 2026 weiter steigen.
In vielen Jobs mit Deutsch-, Niederländisch- oder Nordischkenntnissen kannst du mit deutlich mehr rechnen:
Oft 1.000–1.400 €/Monat brutto, plus Zuschläge.
💡 In Griechenland werden Gehälter oft in 14 Raten ausgezahlt:
12 reguläre Monatsgehälter
1 Weihnachtsgeld
½ Ostergeld
½ Urlaubsgeld
Stelle sicher, dass du beim Jobangebot fragst:
„Gilt das Gehalt für 12 oder 14 Auszahlungen?“
„Sind Boni schon enthalten?“
„Welche Zusatzleistungen gibt es?“ (z. B. Essensgutscheine, Krankenversicherung, Umzugspauschale)
Vollzeit bedeutet in Griechenland:
40 Stunden pro Woche (in der Regel 8 Stunden/Tag, Mo–Fr)
In vielen Kundenservice- oder Tourismus-Jobs arbeitest du im Schichtdienst, evtl. auch:
Abends, am Wochenende oder nachts
Daher solltest du unbedingt fragen:
„Wie sieht mein Wochenplan aus?“
„Wie wird Überstundenarbeit vergütet?“
„Wie oft habe ich freie Wochenenden?“
Als Vollzeitangestellter hast du Anspruch auf:
20–26 Urlaubstage pro Jahr (je nach Betriebszugehörigkeit)
12 gesetzliche Feiertage (inkl. religiöser und nationaler Tage)
Viele Arbeitgeber bieten zusätzlich:
Einen halben Tag am Geburtstag
Sonderurlaub nach Betriebsjahren
Private Krankenversicherung oder Wellness-Angebote
Frage vorab:
Wie Urlaub beantragt wird (fix oder flexibel)
Ob nicht genommene Tage übertragen werden können
Welche Feiertage gelten bei Schichtarbeit
Wenn du krank wirst:
Du brauchst ab dem ersten Tag ein ärztliches Attest
Dein Arbeitgeber zahlt in den ersten Tagen einen Teil deines Gehalts
Danach übernimmt die EFKA (staatliche Sozialversicherung), meist 50–70 % deines Lohns
Einige Firmen bieten auch private Zusatzleistungen.
Frage z. B.:
„Was muss ich bei Krankheit tun?“
„Bekomme ich zusätzlich Krankengeld oder Versicherung?“
In Griechenland hast du Anspruch auf:
119 Tage Mutterschutz (ein Teil vor, ein Teil nach der Geburt)
14 Tage Vaterschaftsurlaub
Bis zu 6 Monate Elternzeit, teilweise bezahlt durch OAED (staatliche Arbeitsagentur)
In internationalen Firmen sind auch flexible Wiedereinstiege nach der Elternzeit möglich – frag nach Optionen!
Griechenland hat seine Gesetze an die Realität von Homeoffice angepasst. Wenn du remote oder hybrid arbeitest:
Muss es eine schriftliche Vereinbarung geben
Der Arbeitgeber muss Kostenbeteiligung für Strom, Internet etc. prüfen
Du hast ein Recht auf Nicht-Erreichbarkeit nach Feierabend
Du bist außerdem geschützt vor:
Dauerüberwachung per Webcam
Unangemessener Kontaktaufnahme außerhalb der Arbeitszeiten
Frage deshalb:
„Erstattet ihr Homeoffice-Kosten?“
„Gibt es eine feste Arbeitszeit im Remote-Modell?“
„Wie wird das Recht auf Abschalten umgesetzt?“
Griechenland modernisiert seit einigen Jahren sein Arbeitsrecht. Geplant sind u. a.:
Weitere Erhöhungen des Mindestlohns
Bessere Regeln für Remote Work & Freelancer
Fokus auf Work-Life-Balance und mentale Gesundheit
Digitalisierung von Sozialversicherung & Verträgen
Fazit: Auch wenn Bürokratie manchmal langsam wirkt – der Trend geht klar in Richtung Arbeitnehmerschutz.